CashOnline: Gesetzlicher Garantiezins bei Lebensversicherungen bleibt – vorerst

cash-online_300_200Für Lebensversicherungen soll auch in Zukunft ein gesetzlicher Garantiezins gelten. Die in der Koalition umstrittenen Pläne des Bundesfinanzministeriums zur Abschaffung einer vorgegebenen Höchstgrenze für langfristige Zinsversprechen der Unternehmen ab 2016 sind vorerst vom Tisch. Das bestätigte eine Ministeriumssprecherin am Donnerstag in Berlin.

Damit bleibt es zunächst bei dem bisherigen Garantiezins von 1,25 Prozent im Neugeschäft. Im Verlauf des Jahres 2016 soll aber geprüft werden, ob und inwieweit der offiziell “Höchstrechnungszins” genannte Zinssatz an die “Marktgegebenheiten” angepasst werden soll.

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