Cash.Online. Schiffsfonds: Berater haftet nicht für fehlenden Lerneffekt bei Anleger

cash-online_300_200Hat ein Anleger im Vorfeld bereits einige Schiffsbeteiligungen gezeichnet, kann er dem Berater nicht vorwerfen, dieser habe seine Anlageziele nicht korrekt ermittelt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.Der Anleger könne nicht glaubhaft machen, dass die Schiffsbeteiligung nicht zu seinen Anlagezielen gepasst habe, da er seit dem Jahr 1996 eine Vielzahl geschlossener Beteiligungen, überwiegend Schiffsfonds, gezeichnet habe. Ein Anleger hatte über einen Berater einen Schiffsfonds gezeichnet, der ab 2012 eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung nahm.

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Kevin Thozet, Mitglied des Investment-Komitees bei Carmignac, erwartet eine weitere Zinserhöhung der EZB um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent. Während die Märkte bereits ein Zinsniveau von 3 Prozent einpreisen, hält Carmignac diese Erwartung für überzogen und sieht Chancen am kurzen Ende der Euro-Zinskurve.

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