Fonds professionell: So teuer können “Cold Calls” werden

Satte 300.000 Euro Geldstrafe: So teuer kann es für all jene werden, die dem Verbot der sogenannten Kaltakquise per Telefon nicht widerstehen können. Seit dem 9. Oktober 2013 können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder bis zur genannten Höhe verhängt werden, heißt es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Anwendung fand diese “Cold Call”-Höchststrafe bislang allerdings nicht. Das ist seit dieser Woche anders: Ein Rekordbußgeld von eben jenen 300.000 Euro hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde gegen den Münchener Energiediscounter Energy2day verhängt. Dem vorangegangen waren Tausende Beschwerden von Verbrauchern, die sich von den aufdringlichen Werbeanrufen gestört fühlten. Die Bundesnetzagentur hat die Methoden von Energy2day jetzt als rechtswidrig eingeordnet, berichten mehrere Medien übereinstimmend. Verkäufer des Energieanbieters hätten sich demnach als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers ausgegeben.

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