Fonds professionell: So teuer können “Cold Calls” werden

Satte 300.000 Euro Geldstrafe: So teuer kann es für all jene werden, die dem Verbot der sogenannten Kaltakquise per Telefon nicht widerstehen können. Seit dem 9. Oktober 2013 können bei Zuwiderhandlungen Bußgelder bis zur genannten Höhe verhängt werden, heißt es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Anwendung fand diese “Cold Call”-Höchststrafe bislang allerdings nicht. Das ist seit dieser Woche anders: Ein Rekordbußgeld von eben jenen 300.000 Euro hat die Bundesnetzagentur als zuständige Aufsichtsbehörde gegen den Münchener Energiediscounter Energy2day verhängt. Dem vorangegangen waren Tausende Beschwerden von Verbrauchern, die sich von den aufdringlichen Werbeanrufen gestört fühlten. Die Bundesnetzagentur hat die Methoden von Energy2day jetzt als rechtswidrig eingeordnet, berichten mehrere Medien übereinstimmend. Verkäufer des Energieanbieters hätten sich demnach als Mitarbeiter des örtlichen Energieversorgers ausgegeben.

...Weiterlesen bei Fonds professionell | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

Fundview: Steckt die Asset-Management-Branche in der Midlife-Crisis? CEOs diskutieren beim Fundview Media Day 2026

Der Wandel der Branche und der wachsende Druck durch passive Investments werfen grundlegende Fragen für das Asset Management auf. Beim Fundview Media Day 2026 diskutieren führende CEOs mit AllianceBernstein, wie Asset Manager auch künftig relevant bleiben und ihren Kunden einen echten Mehrwert bieten können, und welche Rolle KI dabei spielt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert