Private Banking: Negativzinsen, Teil 1: Depotbanken reichen Strafzins an Publikumsfonds weiter

sjb_blog_privatebanking_300_200_I SJB | Korschenbroich, 17.11.2014. Die Altenburger Skatbank machte den Anfang, nun folgen die Depotbanken: Die Verwahrstellen fürs Fondsvermögen verlangen von den Investmentgesellschaften Strafgebühren auf das Guthaben ihrer Fonds und reichen dabei den Strafzins der EZB auf Einlagen weiter. Nur eine einzige Depotbank erhebt keine Negativzinsen, zeigt die Recherche von Das Investment, dem Schwestermagazin vom private banking magazin.

Es fing mit einem Schreiben von Bert Flossbach, an. Im Begleitbrief zu seinem Quartalsbericht 3/14 zitiert der Vorstand und Mitbegründer der Vermögensverwaltung Flossbach von Storch aus dem Schreiben einer deutschen Depotbank, das er „finanzhistorisch“ nennt. Die Depotbank werde künftig negative Zinsen auf Kontoguthaben der Fondsgesellschaft erheben, heißt es darin. Mit anderen Worten: Fondsgesellschaften müssen Strafzinsen für den Cash-Anteil ihrer Produkte zahlen.

... Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: JP Morgan warnt: Treasury-Renditen nähern sich kritischer Marke

Die Aktienmärkte besitzen laut JP Morgan weiterhin Potenzial. Steigende US-Anleiherenditen könnten jedoch eine Korrektur auslösen. Entscheidend wird zudem, ob die umfangreichen KI-Investitionen ausreichende Renditen liefern. Steigende Anleiherenditen stellen laut Grace Peters von JP Morgan Chase ein zentrales Risiko für globale Aktien dar, während die Märkte durch den historisch schwachen Börsenmonat September navigieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert