Private Banking: Rückwirkend bis 1. Januar 2009: Verfassungsgericht kippt Regelungen der Grunderwerbsteuer

sjb_blog_privatebanking_300_200_ISJB | Korschenbroich, 23.07.2015. Das Bundesverfassungsgericht verwirft die bisherigen Regeln der sogenannten Ersatzbemessungsgrundlage bei der Grunderwerbsteuer. Für Immobilienkäufer droht eine nachträglich höhere Grunderwerbsteuer – bis zur Verdopplung.

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist grundsätzlich die Gegenleistung, das heißt der Kaufpreis einer Immobilie. In allen Fällen, in denen eine explizite Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks nicht existiert oder ermittelbar ist, regelt Paragraf 8 Absatz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) die Anwendung der sogenannten Ersatzbemessungsgrundlage in Form des Bedarfswerts nach den Paragrafen 138 fortfolgende des Bewertungsgesetz.

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