Änderung der Vertragsbedingungen bei einem Axxion Fonds

ffb_300_200.jpg Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Kapital Ertrag Global P A1W33X LU0963029599
Kapital Ertrag Global A A1W33W LU0963029326

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler
L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
Kapital Ertrag Global
(Anteilklasse P, ISIN: LU0963029599)
(Anteilklasse A, ISIN: LU0963029326)
Wir möchten die Anteilinhaber hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 15. April 2014 in Kraft treten:
1. Die Vorschriften des CSSF Rundschreibens 13/559 im Rahmen des Einsatzes von Techniken zur effizienten Portfolioverwaltung wurden im Verkaufsprospekt umgesetzt.
2. Fortan wird gemäß der CSSF Verordnung 10-04 erlaubt, dass unter Beachtung des Grundsatzes der bestmöglichen Ausführung (Best-Execution) die Verwaltungsgesellschaft oder ein von ihr beauftragter Dienstleister Provisionen zahlen oder erhalten bzw. geldwerte Vorteile (Soft-Commissions) gewähren oder annehmen kann, sofern dies die Qualität der betreffenden Dienstleistung verbessert und im besten Interesse des Fonds den Anlegern zu Gute kommt. Soft-Commissions können u.a. Vereinbarungen über Brokerresearch, Markt- und Finanzanalysen, Rabatte o.Ä. sein, welche im Jahresbericht offengelegt werden. Etwaige Broker-Provisionen auf Portfoliotransaktionen des Fonds, werden ausschließlich an Broker-Dealer, welche juristische Personen und keine natürlichen Personen sind, gezahlt.
3. Der Mindestzeichnungsbetrag für die Anteilklasse P sowie für die Anteilklasse A wurde auf 50,- EUR festgesetzt.
4. Zukünftig ist sowohl für die Anteilklasse P als auch für die Anteilklasse A der Einsatz von Sparplänen möglich.
5. Es wurde klargestellt, dass Transaktionen in nicht notierten Wertpapieren mit bis zu EUR 300,- pro Transaktion abgerechnet werden. Für die Abwicklung von Transaktionen anhand von Namenszertifikaten werden zusätzlich bis zu EUR 200,- berechnet.
6. Die Ertragsverwendung der Anteilklasse P wurde auf thesaurierend umgestellt.
7. Es wurde klargestellt, dass alle nicht auf die jeweilige Teilfondswährung lautenden Vermögenswerte zum letzten Devisenmittelkurs – und nicht zum letzten Devisenkurs – in diese Teilfondswährung umgerechnet werden.
Anleger, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Anteile kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt und die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Depotbank kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im März 2014 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.

Siehe auch

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