Änderung der Vertragsbedingungen bei einem LRI Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
B&B Fonds – Ausgewogen A1H84S LU0614923133

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von

Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann, L- 5365 Munsbach, Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B 31.093
Mitteilung an die Anteilinhaber des Teilfonds Patriarch BF Global Flexible
Der Teilfonds Patriarch BF Global Flexible („einzubringender Teilfonds“) des Umbrella-Fonds Patriarch („Fonds“), ein Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, wird mit Zustimmung der Depotbank des Fonds mit Wirkung zum 1. September 2014 („Fusionsdatum“) mit dem von der LRI Invest S.A. verwalteten Teilfonds B&B Fonds Ausgewogen („aufnehmender Teilfonds“) des B&B Fonds, ein Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen, steuerneutral fusioniert.
Die Durchführung der Teilfondsfusion vollzieht sich wie eine Auflösung des einzubringenden Teilfonds und eine gleichzeitige Übernahme sämtlicher Vermögensgegenstände und Verpflichtungen durch den aufnehmenden Teilfonds. Der einzubringende Teilfonds erlischt mit der Fusion in den aufnehmenden Teilfonds am Fusionsdatum. Dementsprechend werden die Aktiva und Passiva des einzubringenden Teilfonds am Fusionsdatum in den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Im Vorfeld des Fusionsdatums können kurzfristig im einzubringenden Teilfonds bis zu 100% Liquidität bei der Depotbank gehalten werden. Dementsprechend kann auch der aufnehmende Teilfonds kurzfristig entsprechend höhere Liquidität halten.
Der Nettoinventarwert pro Anteil des einzubringenden Teilfonds wird letztmalig am 29. August 2014 berechnet werden. Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des einzubringenden Teilfonds wird ab dem 22. August 2014 12:00 Uhr eingestellt, d.h. sollten Anleger des einzubringenden Teilfonds mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, sind Rücknahmen von Anteilen des einzubringenden Teilfonds ab dem 22. Juli 2014 bis einschließlich 22. August 2014 um 12:00 Uhr (Luxemburger Zeit) kostenfrei möglich. Anteilinhaber, die ihre Anteile am 22. August 2014 bis 12:00 Uhr zurückgeben, erhalten den Nettoinventarwert vom 23. August 2014. Nach Ablauf der Rückgabefrist, d.h. am 20. August 2014 nach 12:00 Uhr, werden Rücknahmeanträge in dem einzubringenden Teilfonds an die aufnehmende Register- und Transferstelle weitergeleitet und von dieser frühestens am 01. September 2014 abgerechnet werden.
Die Übertragung des jeweils zu fusionierenden Teilfonds erfolgt ohne zusätzliche Gebühren für die Anleger. Die Kosten des Abschlussprüfers werden von dem aufnehmenden und dem einzubringenden Teilfonds getragen. Sonstige mit der Fusion verbundene Rechts-, Beratungs- und Verwaltungskosten sowie Publikationskosten gehen weder zu Lasten der einzubringenden noch des aufnehmenden Teilfonds noch zu Lasten der Anteilinhaber. Die Anteilinhaber  werden gebeten, hinsichtlich weiterer Einzelheiten und Änderungen im Zuge des Übertrages die nachfolgende Publikation der neuen Verwaltungsgesellschaft zu beachten.
Luxemburg, im Juli 2014
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann, L- 5365 Munsbach, Luxemburg
R.C.S. Luxembourg B-28101
Mitteilung an die Anteilinhaber des B&B Fonds
Für die Anteile der Anteilinhaber des einzubringenden Teilfonds Patriarch BF Global Flexible, welche die Rücknahme ihrer Anteile nicht verlangt haben, werden zu einem noch zu ermittelnden Umtauschverhältnis Anteile des aufnehmenden Teilfonds B&B Fonds – Ausgewogen zum 01. September 2014 ausgegeben, d. h. die Anteile des einzubringenden Teilfonds werden wertmäßig auf der Grundlage des letzten gültigen Nettoinventarwertes des einzubringenden Teilfonds vom 29. August 2014 am 1. September 2014 durch Anteile des aufnehmenden Teilfonds ersetzt. Die Kennnummern des einzubringenden Teilfonds werden nach der Teilfondsfusion nicht fortgeführt werden. Die Anteilklasse (ISIN:LU0219306874) des einzubringenden Teilfonds gehen hierbei infolge der Teilfondsfusion in den Anteilen des aufnehmenden Teilfonds (ISIN: LU0614923133) auf.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers, Luxemburg, wird seitens der Verwaltungsgesellschaft des aufnehmenden Teilfonds als unabhängiger Wirtschaftsprüfer damit beauftragt, einen Bericht zur Beurteilung der zu beachtenden Bedingungen gemäß Artikel 71, Ziffer (1) a) bis c) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 für Zwecke der geplanten Fusion erstellen.
Infolge der Teilfondsfusion des einzubringenden Teilfonds mit dem aufnehmenden Teilfonds wird mit Zustimmung der Depotbank des Fonds mit Wirkung zum 1. September 2014 die Verwaltung von der Verwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. an die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A. übertragen. Hintergrund ist die wirtschaftliche Zusammenführung der Produktpalette des neuen Initiators B&B Concept S.A. innerhalb der bereits bestehenden Umbrellafonds-Struktur „B&B Fonds“ als auch die Nutzung von Synergieeffekten.
Infolge der Teilfondsfusion werden mit Wirkung zum 1. September 2014 die nachfolgenden Funktionen wechseln:
Bisher (bis zum 31.08.2014) Neu (ab 1.09.2014)
Verwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. LRI Invest S.A.
Zentralverwaltungsstelle Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. LRI Invest S.A.
Promotor LRI Invest S.A.
Depotbank Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA Banque LBLux S.A.
Register- und Transferstelle Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. Banque LBLux S.A.
Anlageberater AMF Capital AG Keine Mandatierung
Fondsmanager Keine Mandatierung Baumann and Partners S.A.
Zahlstelle Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA,
Niederlassung Luxemburg
Banque LBLux S.A.
Die Anlagepolitik und -restriktionen des aufnehmenden Teilfonds entsprechen grundsätzlich derjenigen des einzubringenden Teilfonds.
Das bislang für den einzubringenden Teilfonds gültige Verwaltungsreglement wird zukünftig durch das von der CSSF genehmigte und mit Hinterlegungsvermerk im Memorial vom 7. Oktober 2013 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsreglement für die von der LRI Invest S.A. gemäß Teil I des Gesetzes von Dezember 2010 in der Form von Fonds Commun de Placement aufgelegten und verwalteten Fonds ersetzt und kann bei der LRI Invest S.A. während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.
Die Anlage in offene regulierte Immobilienfonds ist beim aufnehmenden Teilfonds aufgrund regulatorischer Vorgaben nicht über die Quote gemäß Art. 41 Abs. 2 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erwerbbar. Zudem soll beim aufnehmenden Teilfonds der Anteil der Anlage in Wertpapieren und Fonds mit Aktiencharakter oder Zertifikaten mit Aktien als Basiswerten 75% des Teilfondsvermögens nicht überschreiten. Der aufnehmende Teilfonds wird ferner nicht in Zielfonds anlegen, die einer Verwaltungsvergütung von mehr als 3% p.a. unterliegen.
Infolge der Fusion ändert sich für die bisherigen Anteileigner des einzubringenden Teilfonds die Abrechnungssystematik von Ausgabe und Rücknahmen und Umtausch von Anteilen dahingehend, dass Zeichnungsanträge, Umtauschanträge und Rücknahmeanträge, welche künftig bis spätestens 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) an einem Luxemburger Bankarbeitstag bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank, der Register- und Transferstelle, den Zahlstellen und den Vertriebsstellen eingegangen sind, auf der Grundlage des Anteilwertes dieses Bewertungstages abgerechnet werden. Zeichnungsanträge, Umtauschanträge und Rücknahmeanträge welche nach 16.00 Uhr (Luxemburger Zeit) eingehen, werden auf der Grundlage des Anteilwertes des nächstfolgenden Bewertungstages abgerechnet.
Ferner endet das Geschäftsjahr des aufnehmenden Teilfonds mit dem 30. September eines jeden Jahres und damit abweichend vom einzubringenden Teilfonds.
Infolge der Fusion ändert sich auch die Vergütungssystematik für die bisherigen Anleger des einzubringenden Teilfonds. Der aufnehmende Teilfonds verfügt derzeit über die folgende Vergütungssystematik:
Die neue Verwaltungsgesellschaft ist berechtigt für die Verwaltung des Fonds für jeden Teilfonds eine fixe Verwaltungsvergütung in Höhe von bis zu 0,15% pro Jahr zu erhalten. Die aufnehmende Depotbank ist jeweils berechtigt eine Depotbankvergütung in Höhe von bis zu 0,05%, zzgl. einer etwaigen anfallenden Umsatzsteuer, pro Jahr zu erhalten, mindestens 12.000,- EUR p.a. Eine gesonderte Belastung der Register – und Transferstellenvergütung ist derzeit nicht vorgesehen. Der neue Fondsmanager erhält aus dem Netto-Teilfondsvermögen des aufnehmenden Teilfonds bis zu 1,75% p.a. fixes Entgelt. Neben dieser fixen Fondsmanagementvergütung kann der Fondsmanager des aufnehmenden Teilfonds eine leistungsabhängige Vergütung („Performance Fee“) in Höhe von 15,00% der Outperformance (positiven Performance) gegenüber der Entwicklung der Benchmark (Vergleichsreferenz) erhalten. Vergleichsreferenz ist eine fixe Hurdle Rate von 4,00% p.a. Bei der Berechnung der Tage entspricht der letzte Bewertungstag des Geschäftsjahres dem kompletten Jahr (365/366 Tage). Ferner wird die Auszahlungsmodalität der Verwaltungsvergütung sowie der Depotbankvergütung auf quartalsweise anstelle von monatlich geändert.
Zur Gewährleistung einer reibungslosen Teilfondsfusion und Migration der Vermögenswerte des einzubringenden Teilfonds wird die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des aufnehmenden Teilfonds B&B Fonds – Ausgewogen vorübergehend zwischen dem 22. August 2014 nach 16:00 Uhr und dem 31. August 2014 eingestellt. Anschließend können Anteile bei nachstehend genannten Stellen ab dem 1. September 2014 wieder erworben oder zurückgegeben werden.
Dem Anleger wird empfohlen, sich insbesondere über die individuellen steuerlichen Konsequenzen einer Fondsfusion von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe beraten zu lassen. Die Rechtsdokumente des Fonds werden an die vorstehenden Änderungen angepasst. Dem Anleger wird dringend empfohlen, sich die dann gültigen Verkaufsprospekte Ausgabe September 2014 sowie die entsprechenden wesentlichen Anlegerinformationen des B&B Fonds, die alle kostenlos bei einer der nachfolgend aufgeführten Stellen erhältlich sind, anzufordern und sich bei Zweifelsfragen an die Verwaltungsgesellschaft oder einer der anderen nachfolgend aufgeführten Stellen zu wenden:
· LRI Invest S.A., 9A, rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach, Luxemburg
· Banque LBLux S.A., 3 rue Jean Monnet, L- 2180 Luxemburg
· Bayerische Landesbank, Brienner Str. 18, D- 80333 München
Munsbach, im Juli 2014
LRI Invest S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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