Änderung der Vertragsbedingungen bei einem DWS Fonds

ffb_300_200.jpgGemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
DWS Timing Chance Vermögensmandat DWS0RZ DE000DWS0RZ8

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die DWS Investment GmbH hat die nachfolgende Änderung mit Wirkung zum 21. Juni 2013 für
das Sondervermögen DWS Timing Chance Vermögensmandat beschlossen.
Namensänderung und Änderung der Anlagegrenzen
Der Name des Sondervermögens „DWS Timing Chance Vermögensmandat“ wird in „DWS
Dynamik“ geändert.
In diesem Zusammenhang werden auch die Anlagegrenzen in § 25 der Besonderen
Vertragsbedingungen des o.g. Sondervermögens geändert. Insbesondere werden die
Anlagegrenzen insofern geändert, dass mindestens 60% des Wertes des Sondervermögens in
Aktien, Aktienzertifikate und Aktienfonds angelegt werden müssen. Bis zu 40% des Wertes des
Sondervermögens können in verzinsliche Wertpapiere angelegt werden. Darüber hinaus wird
festgelegt, dass bis zu 10% des Wertes des Sondervermögens in Zertifikaten auf Rohstoffe und
Rohstoffindizes angelegt werden dürfen. Weiterhin dürfen je bis zu 40% des Wertes des
Sondervermögens in Geldmarktinstrumenten, in Geldmarktfonds und in Geldmarktfonds mit
kurzer Laufzeitstruktur bzw. in Bankguthaben angelegt werden.
Umstellung des Orderannahmeschlusses
Die Orderannahme für die Ausgabe und die Rücknahme von Anteilen endet künftig nicht mehr
am Vortag, sondern taggleich um jeweils 13:30 Uhr.
Änderung der Kostenpauschale und Streichung der erfolgsabhängigen Vergütung sowie
der Service Fee
Die tägliche Kostenpauschale in Höhe von 1,30% p.a. des Sondervermögens auf Basis des
börsentäglich ermittelten Inventarwertes erhöht sich auf 1,50% (§ 30 Absatz 1 der Besonderen
Vertragsbedingungen). Hingegen entfällt künftig die Erhebung einer erfolgsbezogenen
Vergütung (bisher § 30 Absatz 4 der Besonderen Vertragsbedingungen) sowie die Erhebung
der Service Fee für vermittelnde Stellen (bisher § 30 Absatz 2 der Besonderen Vertragsbedingungen).
Änderung der Kostenklausel
Die Kostenklausel, die in den Besonderen Vertragsbedingungen unter § 30 zu finden ist, wird
an die Formulierungen der mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
abgestimmten Muster-Kostenklausel angepasst, da der Bestandsschutz für die Kostenklauseln,
welche vor der Anpassung an das neue Investmentgesetz in 2011 eingeführt wurden,
aufgehoben wurde. Inhaltlich handelt es sich grundsätzlich um redaktionelle Änderungen,
deren Ziel es ist die Kosten- und Gebührenstruktur transparenter für den Anleger zu gestalten.
An die Anleger des Fonds
DWS Timing Chance Vermögensmandat
Änderung der Ertragsverwendung
Es erfolgt die Umstellung der Ertragsverwendung von Ausschüttung auf Thesaurierung.
Folglich werden die Erträge im Sondervermögen wieder angelegt. Auf Grund dieser Änderung
lautet § 31 der Besonderen Vertragsbedingungen nicht mehr „Ausschüttung“ sondern
„Thesaurierung der Erträge“.
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die
Wesentlichen Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen
Verkaufsunterlagen sind kostenlos bei der DWS Investment GmbH und den benannten
Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 20. Juni 2013 können die Anleger des o.g. Sondervermögens ihre Anteile kostenlos
zurückgeben. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen,
DWS Investment GmbH

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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