Änderung der Vertragsbedingungen bei einem IPConcept Fonds

ffb_300_200.jpg Gemäß §42a Absatz 3 InvG informieren wir Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
StarCapital Allocator A0RMX2 LU0425811519

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

StarCapital S.A.
L-5365 Munsbach
2, rue Gabriel Lippmann
R.C.S. Luxemburg B 132 185
HINWEIS:
Dies ist eine Mitteilung welche im Sinne des § 42a Absatz 3 InvG
den Anlegern unverzüglich zu übermitteln ist.
Mitteilung an die Anleger des Fonds:
StarCapital Allocator
(ISIN: LU0425811519)
(WKN: A0RMX2)
Hiermit werden die Anleger des oben genannten Mono-Fonds darüber informiert, dass folgende
Änderungen zum 1. Juli 2013 in Kraft treten:
1. Wechsel der Verwaltungsgesellschaft
Die Funktion der Verwaltungsgesellschaft für den StarCapital Allocator wird ab dem 1. Juli 2013 von der
IPConcept (Luxemburg) S.A. wahrgenommen. Die Funktionen der Depotbank, Zahlstelle,
Zentralverwaltungsstelle sowie Register- und Transferstelle verbleiben bei der DZ PRIVATBANK S.A. Im
Zusammenhang mit dem Wechsel der Verwaltungsgesellschaft wird die Anlagepolitik des Fonds an
aufsichtsrechtliche Vorgaben angepasst.
Der nachfolgenden Übersicht kann die derzeitige und künftige Gebührenstruktur entnommen werden.
Die Gebühren beziehen sich jeweils auf das Netto-Fondsvermögen (sofern nicht anders angegeben).
Durch den Wechsel der Verwaltungsgesellschaft verändert sich ausschließlich die Aufteilung der Gebühren
auf die einzelnen Fondsdienstleistungen Der geringfügigen Erhöhung der Verwaltungsvergütung steht
eine deutliche Senkung der Depotbank- und Zentralverwaltungsgebühren sowie der Entfall der
Risikomanagementgebühr gegenüber. Damit bleibt die prozentuale Gesamthöhe der Gebühren vor und
nach der Migration gleich.
Gebühr bis 30. Juni 2013 Gebühr ab dem 1. Juli 2013
Verwaltungsgesellschaft: Bis zu 1,2% p.a.
Aus dieser Kostenpauschale
werden insbesondere
Fondsmanagement und Vertrieb
bezahlt.
Bis zu 1,34% p.a.
Aus dieser Kostenpauschale
werden insbesondere
Fondsmanagement, Vertrieb und
Risikomanagement bezahlt.
Depotbank: Bis zu 0,08% p.a.;
zzgl. einer Mindestvergütung in
Höhe von 15.000,- Euro p.a.
Bis zu 0,04% p.a.;
zzgl. einer Mindestvergütung in
Höhe von 15.000,- Euro p.a.
erhoben, welche den einzelnen auf
Initiative der StarCapital S.A.
aufgelegten Teil- bzw. Monofonds
in Abhängigkeit von deren (Teil-
)Fondsvolumen zugeteilt wird.
erhoben, welche den einzelnen auf
Initiative der StarCapital S.A.
aufgelegten Teil- bzw. Monofonds
in Abhängigkeit von deren (Teil-
)Fondsvolumen zugeteilt wird.
Register- und
Transferstelle:
25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw.
40,- Euro p.a. je Konto mit
Sparplan und/oder Entnahmeplan
zzgl. einer Grundvergütung i.H.v.
3.000,- Euro p.a.
25,- Euro p.a. je Anlagekonto bzw.
40,- Euro p.a. je Konto mit
Sparplan und/oder Entnahmeplan
zzgl. einer Grundvergütung i.H.v.
3.000,- Euro p.a.
Zentralverwaltungsstelle: Bis zu 0,04% p.a.
zzgl. einer Grundvergütung,
welche anteilig im Verhältnis des
jeweiligen (Teil-)Fondsvermögens
der einzelnen auf Initiative der
StarCapital S.A. aufgelegten Teilbzw.
Monofonds zum
Gesamtvermögen dieser Fonds
berechnet wird; durchschnittlich bis
zu 1.350,- Euro monatlich pro
Teilfonds
Bis zu 0,03% p.a.
zzgl. einer Grundvergütung,
welche anteilig im Verhältnis des
jeweiligen (Teil-)Fondsvermögens
der einzelnen auf Initiative der
StarCapital S.A. aufgelegten Teilbzw.
Monofonds zum
Gesamtvermögen dieser Fonds
berechnet wird; durchschnittlich bis
zu 1.350,- Euro monatlich pro
Teilfonds
Fondsmanager: aus der Verwaltungsvergütung
(siehe Verwaltungsgesellschaft)
aus der Verwaltungsvergütung
(siehe Verwaltungsgesellschaft)
Vertrieb: aus der Verwaltungsvergütung
(siehe Verwaltungsgesellschaft)
aus der Verwaltungsvergütung
(siehe Verwaltungsgesellschaft)
Risikomanagement: Bis zu 0,09% p.a. entfällt
Anleger, die nicht mit den vorgenannten Änderungen einverstanden sind, können ihre Anteile bzw.
Aktien bis zum 30. Juni 2013, 17.00 Uhr, kostenlos zurückgeben.
Der neue Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Informationen für den Anleger sind ab der 1.
Juliwoche 2013 am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, StarCapital S.A. 2, rue Gabriel Lippmann, L-5365
Munsbach bzw. IPConcept (Luxemburg) S.A., 4, rue Thomas Edison, L-2016 Luxembourg, der Depotbank,
der Luxemburger Zahlstelle sowie auf den Internetseiten www.starcapital.lu und www.ipconcept.com
kostenlos erhältlich.
Luxemburg im Mai 2013
StarCapital S.A. IPConcept (Luxemburg) S.A.
Zahl- bzw. Informationsstellen in der Bundesrepublik Deutschland: DZ BANK AG, Deutsche Zentral-
Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, Platz der Republik, D- 60265 Frankfurt am Main und
StarCapital AG, Kronberger Str. 45, D–61440 Oberursel.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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