Das Investment: Kommt die Bafin-Aufsicht doch nicht?

Der Plan der Großen Koalition, die Aufsicht über 34f- und 34h-Vermittler auf die Bafin zu übertragen, erfährt aktuell neuen Gegenwind. Kritik kommt nicht nur vonseiten der Oppositionspartei FDP, sondern auch vom Koalitionspartner CDU/CSU selbst. CDU-Politiker Carsten Brodesser hat jüngst einen Gegenvorschlag ins Spiel gebracht.

Die Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler ist offenbar zum Zankapfel innerhalb der Großen Koalition geworden. Im vergangenen Dezember hatte das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler (FinAnlVÜG) vorgestellt. Statt wie bislang die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Gewerbeämter solle zukünftig die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) das Ruder übernehmen. Der Entwurf war zur Abstimmung an Interessenvertreter und Verbände gegangen. Damit war die Umsetzung offenbar aber noch nicht von allen Seiten akzeptiert.

Auf der Plenarsitzung des Bundestags am 12. Februar griff kürzlich CDU-Mitglied Carsten Brodesser das Thema noch einmal auf. „Annähernd 40.000 freie Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater tragen tagtäglich dazu bei, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gute Vorsorgeentscheidungen treffen“, gab Brodesser zu bedenken. Ihre Beaufsichtigung obliege bereits seit vielen Jahren den Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern, die die fachliche und persönliche Eignung der Vermittler prüften. Jeder Vermittler müsse dort einen jährlichen Prüfbericht vorlegen. „Dies geschieht dezentral, kostengünstig und lückenlos“, findet Brodesser. Eine schrittweise Übertragung der Aufsicht dieses Vermittlersegments auf die Bafin würde eine umfangreiche Bürokratie und zusätzliche Kosten nach sich ziehen. Es sei fraglich, ob sich damit im Gegenzug auch ein Mehrwert erzielen ließe, so Brodesser.

Kein Kabinettsbeschluss

Der CDU-Mann brachte in seinem Redebeitrag auch einen Gegenvorschlag ins Spiel: „Eine teilweise Übertragung der Aufsichtskompetenz auf die Bafin, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollte sich meines Erachtens auf die Einhaltung des Prüfungskataloges der dezentralen Aufsichtsbehörden beschränken.“ Auf diese Weise könnte die operative Aufsicht der Vermittlungsaktivitäten in den Händen der darin erfahrenen Gewerbeämter und IHKs verbleiben. Der Bafin käme die Aufgabe zu, „den Qualitätsstandard dieser Aufsicht gewährleisten“. Man wolle darüber noch im Kreise der Großen Koalition beraten, „aber selbstverständlich auch gerne mit allen anderen Fraktionen“, stellte Brodesser in Aussicht.

In der Kabinettssitzung vom 19. Februar geriet das Thema daraufhin noch einmal ins Stocken. Denn eigentlich hätten an dem Tag die Regierungsvertreter über das Vorhaben abstimmen sollen – eine wichtige Etappe, bevor der Entwurf in die parlamentarische Abstimmung geht. Zu einem Beschluss kam es allerdings nicht, die Abstimmung wurde vorerst ausgesetzt.

Schenkt man Branchengerüchten Glauben, könnte sich nicht einmal die mitregierende CDU/CSU beim Thema Bafin-Aufsicht einig sein. Mit dem ausgesetzten Kabinettsbeschluss und dem von Brodesser in die Waagschale geworfenen Gegenvorschlag könnte das Vorhaben vielmehr noch einmal grundsätzlich zur Disposition stehen. Ob die Bafin-Aufsicht in der bisher angepeilten Form kommt, wäre dann erneut offen.

Beim Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist man über die jüngste Verzögerung gar nicht traurig. „Wir rennen mit unserer Kritik offenbar offene Türen ein“, sagt AfW-Vorstand Norman Wirth. Der Verband hatte sich – wie andere Vermittlervertreter auch – in der Vergangenheit immer wieder kritisch zur geplanten Umorganisation der Aufsicht für Finanzanlagenvermittler geäußert: Die Kosten dafür seien unverhältnismäßig hoch und bedrohten die Existenz vieler Makler. Es werde grundlos in ein gut funktionierendes System eingegriffen.

Dem von Brodesser eingebrachten Vorschlag, der Bafin lediglich eine Art Richtlinienkompetenz zu geben, die operative Verantwortung aber auf der Ebene der IHKs zu belassen, hält Wirth für eine gute Alternative. „Dass die Bafin in Technik und IT aufrüstet, um rund 38.000 Vermittler zusätzlich zu betreuen, erscheint mir in der Umsetzung wesentlich schwieriger zu sein als das jetzt vorgeschlagene Modell“, gibt Wirth darüber hinaus zu bedenken. Der AfW stehe für Gespräche zur Verfügung.

Quelle: Das Investment

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