Fondsverschmelzung Allianz Global Investors Fonds

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FFB – Fonds-Spot-News. Mitgeteilt.

Allianz Global Investors hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 28. März 2013 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds WKN  Aufnehmender Fonds WKN 
Allianz Euro Protect Dynamic III 257563

Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy

A1JB1X
Total Return Protect 813728

Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy

A1JB1X

Garantie Plus 2012 Inhaber-Anteile AT (EUR) o.N.

A0LATM

Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy

A1JB1X

Die letzte Ausgabe von Anteilen der „abgebenden Fonds“ hat über die FFB bereits stattgefunden. Die Rücknahme von Anteilen der „abgebenden Fonds“ ist über die FFB noch bis zum 19. März 2013 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
In Bezug auf §42a InvG werden wir die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und
Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung 

 

Allianz Global Investors Fund

Allianz Global Investors Fund Postfach 179 L-2011 Luxemburg

6A, route de Trèves

L-2633 Senningerberg

Postfach 179

L-2011 Luxemburg

Tel.: +352 463 463-1

Fax: +352 463 463-620

Soc

 

iété d’Investissement à Capital Variable

 

Sitz: Senningerberg

Registernr.: B 71.182

Verwaltungsrat:

Daniel Lehmann

George McKay

Jean-Christoph Arntz

Markus Nilles

Februar 2013

Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy

 

1

 

Fondsverschmelzung des Allianz Euro Protect Dynamic III, Total Return Protect und Garantie Plus 2012 in den Allianz Global

Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy

Sehr geehrte Anteilinhaberinnen,

Sehr geehrter Anteilinhaber,

Sie halten Anteile des Fonds

Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy in Ihrem Wertpapierdepot

.

 

Die Verwaltungsgesellschaft der Fonds

Allianz Euro Protect Dynamic III, Total Return Protect und Garantie Plus 2012

,

Allianz Global Investors Luxembourg S.A. und der Verwaltungsrat des Allianz Global Investors Fund –

 

 

 

Société d’Investissement

à Capital Variable (die „Gesellschaft”) haben den Beschluss gefasst, die Fon

 

 

ds

Allianz Euro Protect Dynamic III, Total Return

Protect und Garantie Plus 2012

 

 

in den Allianz Flexible Bond Strategy,

einem Teilfonds des Allianz Global Investors Fund, zu

verschmelzen. Die Verschmelzung erfolgt zum

 

 

28. März 2013 (der „Verschmelzungsstichtag”)

wie in nachstehender

Tabelle dargestellt. .

 

 

Anteilklassen des Allianz Euro Protect Dynamic III,

Total Return Protect und Garantie Plus 2012

Anteilklasse des Allianz Global Investors Fund

 

 

Allianz Flexible Bond Strategy

LU0165729426

257563

Allianz Euro Protect

Dynamic III AT (EUR)

 

LU0639172146 A1JB1X

 

Allianz Global Investors Fund

 

 

 

 

Allianz Flexible Bond Strategy

A (EUR)

LU0172205352 813728 Total Return Protect

AT (EUR)

LU0267494176 A0LATM Garantie Plus 2012

AT (EUR)

Für Anleger mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland wurden die Fondsverschmelzungen zudem am 15. Februar 2013 in

der

Börsen-Zeitung

veröffentlicht .

 

Die Fondsverschmelzungen haben keine wesentlichen wirtschaftlichen Folgen für die Anleger des Allianz Global

Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy.

Warum erfolgen die Fondsverschmelzungen?

Die zu verschmelzenden Fonds Allianz Euro Protect Dynamic III und Total Return Protect werden nach Auslaufen der

derzeitigen Garantie- / Wertsicherungsperiode aufgrund des Niedrigzinsumfelds nicht mehr in der Lage sein, positive

Renditen zu erzielen. Der aufnehmende Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy verfügt über

höhere Flexibilität, da er keine Garantie oder Wertsicherung erfüllen muss.

Das Fondsvolumen des zu verschmelzenden Fonds Garantie Plus 2012 ist erheblich zurückgegangen. Aus diesem Grund ist

ein kosteneffizientes Fondsmanagement nicht mehr möglich. Durch die Zusammenführung der Vermögenswerte des

1

 

Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy, A (EUR) (WKN: A1JB1X; ISIN LU0639172146); C (EUR) (WKN: A1JB1Z; ISIN: LU0639172732);

CT (EUR) (WKN: A1JB10; ISIN: LU0639172906); IT (EUR) (WKN: A1JB12; ISIN: LU0639173383)

 

 

;

WT (EUR) (WKN: A1J2P9; ISIN: LU0815943179)

 

Seite

 

2

 

6A, route de Trèves

L-2633 Senningerberg

Postfach 179

L-2011 Luxemburg

Tel.: +352 463 463-1

Fax: +352 463 463-620

Société d’Investissemen

 

t à Capital Variable

Sitz: Senningerberg

 

Registernr.: B 71.182

 

Verwaltungsrat:

 

Daniel Lehmann

 

George McKay

 

Jean-Christoph Arntz

 

Markus Nilles

 

 

Garantie Plus 2012 mit jenen des aufnehmenden Teilfonds Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy wird

die Schaffung eines größeren Fonds angestrebt.

Auswirkungen für den Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy

Infolge der Verschmelzungen erhöht sich das verwaltete Vermögen, was eine effizientere Nutzung der Ressourcen des

Fondsmanagements erlaubt. Das Risikoprofil und die Anlageziele bleiben unverändert.

Ablauf der Fondsverschmelzungen:

Am Verschmelzungsstichtag werden den Anlegern der Fonds Allianz Euro Protect Dynamic III, Total Return Protect und

Garantie Plus 2012 Anteile des Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy gutgeschrieben. Der Allianz

Global Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy übernimmt im Gegenzug die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

der Fonds Allianz Euro Protect Dynamic III, Total Return Protect und Garantie Plus 2012. Die Anlagestruktur des Allianz Global

Investors Fund – Allianz Flexible Bond Strategy ändert sich hierdurch nicht.

Die gesamten Verschmelzungen werden von einem Wirtschaftsprüfer geprüft. Auf Wunsch stellen wir Ihnen die vom

Abschlussprüfer genehmigten Verschmelzungsberichte kostenfrei zur Verfügung. Wenn Sie mit den vorgeschlagenen

Fondsverschmelzungen nicht einverstanden sind, können Sie Ihre Anteile am Allianz Global Investors Fund – Allianz Flexible

Bond Strategy – wie gewohnt kostenfrei – zurückgeben.

Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit den Fondsverschmelzungen.

Exemplare der wesentlichen Anlegerinformationen und der Verkaufsprospekte erhalten Sie bei Ihrem Finanzberater oder

können von Ihnen am Sitz der Gesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft und der Informationsstellen in jedem Rechtsgebiet,

in dem die Fonds zum öffentlichen Vertrieb zugelassen sind, während der üblichen Geschäftszeiten eingesehen bzw.

kostenlos angefragt werden. Außerdem stehen diese Unterlagen im Internet unter www.allianzglobalinvestors.de und

www.allianzglobalinvestors.eu für Sie bereit.

Mit freundlichen Grüßen

Der Verwaltungsrat

Dieses Dokument ist eine Übersetzung des Originaldokuments. Für den Fall von Unstimmigkeiten oder Mehrdeutigkeiten

hinsichtlich der Auslegung der Übersetzung ist die englischsprachige Originalfassung ausschlaggebend, solange dies nicht gegen

die örtlichen Gesetze der betreffenden Rechtsordnung verstößt.

 

Siehe auch

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