FondsVerschmelzung von Frankfurt Trust Fonds

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Entgegen unserer Information vom 24. November 2015, handelt es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine Fondsverschmelzung. Die tatsächliche Fusion betrifft eine andere Anteilsklasse, die wir nicht bei der FFB gelistet haben.
Frankfurt Trust hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. Januar 2016 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.

Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender Fonds ISIN
Grand Cru LU0399641637 Grand Cru Swiss LU0399641637

Fondsanteile des „abgebenden Fonds“ können über die FFB bis zum 15. Dezember 2015 gekauft und zurückgegeben werden.
Bei der Fondszusammenlegung verfahren wir nach dem Vorschlag der Fondsgesellschaft. Pläne


in den „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt. Beachten Sie hierbei jedoch eventuell abweichende Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir einen neuen schriftlichen Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung für unsere gemeinsamen Kunden unter Umständen steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen den Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen zu informieren.
Kunden des aufnehmenden Fonds werden ebenfalls über die Fusion informiert..
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

Wichtige Informationen für die Anleger des Fonds
Grand Cru Swiss – ISIN LU0580157419
Hinweisbekanntmachung der Verwaltungsgesellschaft
FRANKFURT-TRUST Invest Luxemburg AG
Sehr geehrte Anleger,
aus Gründen der Wirtschaftlichkeit hat die Verwaltungsgesellschaft mit Zustimmung der Verwahrstelle und nach Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde im Interesse der Anleger beschlossen, den Fonds “Grand Cru Swiss” am 1. Januar 2016 auf den Fonds ‘‘Grand Cru“ als Schweizer Franken Anteilklasse „Grand Cru (CHF)“ zu fusionieren.
Die Hauptunterscheidungsmerkmale der betroffenen Fonds sind nachfolgend dargestellt:
Grand Cru
Grand Cru Swiss
Verwaltungsvergütung
bis zu 2,30 % p.a., zzt. 1,70 % p.a. des Nettofondsvermögens, mindestens jedoch 45.000 EUR p.a. (22.500 EUR pro Anteilklasse) zzgl. einer erfolgsabhängigen Vergütung.
Verwaltungsvergütung
0,30 % p.a. des Nettofondsvermögens, mindestens jedoch 30.000 Euro p.a.
Beratervergütung
in der Verwaltungsvergütung enthalten
Beratervergütung
bis zu 2,0 % p.a., zzt. 1,60 % p.a., zzgl. einer erfolgsabhängigen Vergütung.
Gesamtkostenquote des letzten Geschäfts-jahres:
2,98 %
Gesamtkostenquote des letzten Geschäfts- jahres:
2,95 % CHF
Geschäftsjahr
01.Januar – 31.Dezember
Geschäftsjahr
1. Oktober – 30. September
Hintergrund und Beweggründe der geplanten Fusion
Zur Nutzung von Synergieeffekten und im Interesse der Anteilinhaber soll der Fonds Grand Cru Swiss auf den Fonds Grand Cru verschmolzen werden. Aus dem daraus resultierenden höheren Fondsvolumen soll eine kostengünstigere und effizientere Verwaltung des Fondsvermögens ermöglicht werden.
Potentielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf den Verbraucher
Die Verwaltungsgesellschaft beabsichtigt nicht, vor der Fusion eine Neuordnung der Portfolien des übertragenden sowie des übernehmenden Fonds vorzunehmen.
Die Kostenstruktur des zu übertragenden und des übernehmenden Fonds stellt sich wie folgt dar:
Der Ausgabeaufschlag ist mit 1 % bei beiden Fonds identisch. Auch wird bei beiden Fonds kein Rückgabeaufschlag erhoben. Die Kosten, die im Laufe des Geschäftsjahres anfallen („laufende
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Kosten“) lagen im letzten Geschäftsjahr für den Grand Cru bei 2,95 % und beim Grand Cru Swiss bei 2,98 %. Die Verwaltungsvergütung liegt beim Grand Cru zurzeit bei 1,90 % p.a. des Fondsvermögens. Eine separate Beratervergütung fällt nicht an. Die Verwaltungsvergütung für den Grand Cru Swiss beträgt zurzeit 0,30 % p.a. und es fällt eine separate Beratervergütung in Höhe von 1,60 % p.a. an.
Eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 5 % der positiven Wertentwicklung des Fonds im Kalenderjahr wird bei beiden Fonds belastet.
Zukünftig ist die Kostenstruktur des übernehmenden Fonds maßgeblich. Bei dem übernehmenden Fonds wird die Verwaltungsvergütung von 1,90 % p.a. auf 1,70 % p.a. gesenkt. Darin enthalten sind die Beratergebühren. Zudem wird durch die Fusion eine Reduzierung der Fixkosten pro Anteil erwartet.
Die zu erwartenden Kosten und Aufwendungen der geplanten Fusion (ausschließlich Prüfungs- und Veröffentlichungskosten) werden dem übertragenden Fonds belastet.
Die Kennzahl für die Höhe der mit der Veranlagung verbundenen Wertschwankungen, welche auf Basis der historischen Schwankungsbreiten (SRRI – Synthetic Risk and Reward Indicator) ermittelt wird, bleibt unverändert bei der Risikoklasse 4 (Historische Wertschwankungen im Jahresdurchschnitt zwischen 5 % und 10 %).
Bei der Verschmelzung kommt es weder auf der Ebene der Anteilinhaber noch auf der Ebene der beteiligten Fonds zu einer Aufdeckung der stillen Reserven, d.h. dieser Vorgang ist steuerneutral.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die steuerliche Behandlung der Anteilinhaber im Zuge der Verschmelzung Änderungen unterworfen sein kann und somit von ihrer bisherigen Behandlung gegebenenfalls auch nur geringfügig abweichen kann.
Rechte der Anteilinhaber
Die Anteilinhaber des zu übertragenden Fonds sind grundsätzlich berechtigt, bis zum 22. Dezember 2015 von der Gesellschaft die Rücknahme ihrer Anteile ohne weitere Kosten zu verlangen.
Das Angebot der Rücknahme bzw. Umtausch von Anteilen durch die Verwaltungsgesellschaft erlischt am 28. Dezember 2015 um 14 Uhr. Die bis zum Orderannahmeschluss eingehenden Aufträge werden noch berücksichtigt.
Anteilinhaber des zu übertragenden Fonds, die nicht bis zum 28. Dezember 2015 von ihrem kostenlosen Rückgaberecht Gebrauch machen, können nach der erfolgten Verschmelzung der beiden Fonds ihre Anteile an dem übernehmenden Fonds bewertungstäglich zurückgeben.
Die Verschmelzung wird vom Abschlussprüfer des Fonds entsprechend den Vorgaben des Art. 71 (1) des Gesetzes vom 17.12.2010 geprüft. Die Gesellschaft wird auf Anfrage den Anteilinhabern der Fonds eine Abschrift der Erklärung des Abschlussprüfers, ob die Verschmelzung den Vorgaben des Art. 71 (1) des Gesetzes vom 17.12.2010 entsprochen hat (Prüfungsbericht) kostenlos zur Verfügung stellen.
Übertragungsstichtag
Der Übertragungsstichtag ist der 1. Januar 2016. Der Tag der Berechnung des Umtauschverhältnisses ist der 1. Januar 2016.
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Die Fusion erfolgt entsprechend dem Verhältnis von Nettoinventarwert pro Anteil (Anteilpreis) des übertragenden Fonds zum Nettoinventarwert pro Anteil (Anteilspreis) des übernehmenden Fonds (Umtauschverhältnis). Das Umtauschverhältnis wird bei 1:1 liegen.
Auf Grundlage dieses Umtauschverhältnisses werden die Anteile des Fonds „Grand Cru Swiss“ in Anteile der Anteilklasse „Grand Cru“ (CHF) umgetauscht. Bei den depotverwahrten Anteilen geschieht dies automatisch durch die depotführende Stelle.
Die Anteilklasse „Grand Cru (CHF)“ führt die ISIN des Fonds „Grand Cru Swiss“ fort.
Wesentliche Anlegerinformationen und Verkaufsprospekt des zu übernehmenden Fonds
Die Anteilinhaber werden aufgefordert, die wesentlichen Anlegerinformationen für den übernehmenden Fonds Grand Cru zu lesen. Die Informationen können bei der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle und den Zahl- und Informationsstellen angefordert werden und stehen im Internet unter www.frankfurt-trust.lu zur Verfügung.
Der aktualisierte Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungsreglement ist nach Fertigstellung bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank sowie den Vertriebs- und Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Zudem wird der Verkaufsprospekt einschließlich Verwaltungsreglement im Internet unter „www.frankfurt-trust.de“ zur Verfügung gestellt.
Luxemburg, im November 2015

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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