Cash.Online: Fondssteuer: Anleger müssen jetzt noch handeln

Seit Anfang 2018 gilt das neue Investmentsteuerrecht. Dazu gehört die Vorabpauschale, die erstmals zum 2. Januar 2019 an das Finanzamt abgeführt werden muss. Dabei handelt es sich um eine vorweggenommene Besteuerung von Wertsteigerungen, die zu einem Steuerabzug – und damit auch zu Renditeeinbußen – bei vielen Anlegern führen könnte, die keinen ausreichenden Freistellungsauftrag bei ihrer Depotbank hinterlegt haben. Was Anleger noch vor Jahresende tun sollten. Die Vorabpauschale fällt an bei sogenannten unbaren Erträgen.

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Siehe auch

e-fundresearch: Die kurzfristige Zinserhöhung. Die mittelfristige Debatte. Die langfristige Fehlbewertung.

Kevin Thozet, Mitglied des Investment-Komitees bei Carmignac, erwartet eine weitere Zinserhöhung der EZB um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent. Während die Märkte bereits ein Zinsniveau von 3 Prozent einpreisen, hält Carmignac diese Erwartung für überzogen und sieht Chancen am kurzen Ende der Euro-Zinskurve.

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