Citywire: Aufklärungspflicht über Vertriebsprovisionen: Neue Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs

teaser_logo_citywire_300_200Laut dem Januar-Quartalsbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI habe der freie Anlageberater oder -vermittler nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) den Erwerber einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn sie 15% des von den Anlegern einzubringenden Eigenkapitals überschreiten.„Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung eröffnen Rückschlüsse auf eine geringe Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage, was wiederum ein für die Investitionsentscheidung derart bedeutsamer Umstand ist, dass der Anlageinteressent darüber informiert werden muss“, heißt es hierzu begründend im Quartalsbericht Ausgabe 1/2018 der Ombudsstelle.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

TIAM FundResearch: BofA-Fondsmanagerumfrage September: Die Rally läuft, die Zweifel wachsen

Die Stimmung unter den globalen Fondsmanagern bleibt positiv. In der aktuellen Umfrage der Bank of Amrica unter 190 Fondsmanager mit einem verwalteten Vermögen von 512 Milliarden US-Dollar setzen die Investoren weiterhin auf Wachstum und den KI-Boom. Steigende Cashquoten und neue Sorgen um den Anleihemarkt zeigen jedoch, dass die Euphorie allmählich nachlässt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert