Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt in einem Rundschreiben vor drei internationalen Handelsplattformen. Diese bieten einen nicht lizenzierten grenzüberschreitenden Eigenhandel an.
Konkret gewarnt wird vor: der Pairs Ltd., Marshallinseln, die Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen anbietet; der BP1 LP, Großbritannien, die binäre Optionen sowie Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen zum Kauf und Verkauf anbietet; die Gum Ltd., Marshallinseln, Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) auf Aktien, Indizes, Währungen, Rohstoffe und Kryptowährungen anbietet. Allen Plattformen fehlt die nach §32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis für den Handel.
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