Euro Fund Research: BGH bekräftigt Aufklärungspflicht für Fonds-Geschäftsführer

teaser_logo_euro-fundresearch_300_200In einem jüngst ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof die Aufklärungspflicht für Geschäftsführer von Fondsgesellschaften (geschlossener Produkte) nachdrücklich klargestellt: Demnach sind diese gegenüber ihren Anlegern zur Aufklärung über Vermögensschäden in der Vergangenheit verpflichtet. In dem vorliegenden Urteil des BGH heißt es: „Vorangegangenes gefa¨hrliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufkla¨rungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Ta¨uschungscharakter begru¨nden. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermo¨gensrelevanten Umsta¨nde vera¨ndert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermo¨gensverfu¨gungen des Geta¨uschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufkla¨rungspflicht begru¨nden, die bei Nichterfu¨llung zu einer Ta¨uschung durch Unterlassen fu¨hrt.“

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Kevin Thozet, Mitglied des Investment-Komitees bei Carmignac, erwartet eine weitere Zinserhöhung der EZB um 25 Basispunkte auf 2,50 Prozent. Während die Märkte bereits ein Zinsniveau von 3 Prozent einpreisen, hält Carmignac diese Erwartung für überzogen und sieht Chancen am kurzen Ende der Euro-Zinskurve.

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