Euro Fund Research: BGH bekräftigt Aufklärungspflicht für Fonds-Geschäftsführer

teaser_logo_euro-fundresearch_300_200In einem jüngst ergangenen Urteil hat der Bundesgerichtshof die Aufklärungspflicht für Geschäftsführer von Fondsgesellschaften (geschlossener Produkte) nachdrücklich klargestellt: Demnach sind diese gegenüber ihren Anlegern zur Aufklärung über Vermögensschäden in der Vergangenheit verpflichtet. In dem vorliegenden Urteil des BGH heißt es: „Vorangegangenes gefa¨hrliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufkla¨rungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Ta¨uschungscharakter begru¨nden. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermo¨gensrelevanten Umsta¨nde vera¨ndert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermo¨gensverfu¨gungen des Geta¨uschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufkla¨rungspflicht begru¨nden, die bei Nichterfu¨llung zu einer Ta¨uschung durch Unterlassen fu¨hrt.“

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Citywire: Acatis-Flaggschiff verzeichnet €1,1 Milliarden Abflüsse seit Jahresanfang

Der Acatis Value Event Fonds, das Flaggschiff der Frankfurter Fondsboutique Acatis, kämpft derzeit mit anhaltenden Mittelabflüssen. Gemäß Morningstar Direct hatte der Fonds allein 2026 Abflüsse von €1,1 Milliarden. Damit setzt sich eine negative Entwicklung fort, die 2024 begonnen hatte, als €1,7 Milliarden abflossen. 2025 entzogen Investoren dem Fonds €520 Millionen.

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