Das Investment: „Lebensversicherungsreformgesetz verstößt gegen die Verfassung“

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Der Bund der Versicherten (BdV) reichte vor knapp einem Jahr Klage gegen die Victoria Lebensversicherung ein – wegen der Kürzung der Überschussbeteiligung. Nächste Woche wird das Urteil vom Bundesgerichtshof erwartet.In der kommenden Woche entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) über eine Klage des Bunds der Versicherten (BdV). Die Verbraucherschützer hatten im August 2017 gegen die zum Ergo-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung wegen der Kürzung der Überschussbeteiligung geklagt. Nun erwartet der BdV in einer mündlichen Verhandlung vor dem BGH die Entscheidung der Richter.

„Knackpunkt des Verfahrens ist das Lebensversicherungsreformgesetz – ein Gesetz, das aus unserer Sicht klar gegen die Verfassung verstößt und die Verbraucher massiv benachteiligt“, sagt Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands. Bei dem Verfahren gehe es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden (Aktenzeichen IV ZR 201/17 – Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung).

Pfusch am Gesetz?
Alle Lebensversicherer würden sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz berufen – unrechtmäßig, so der BdV. „Auch der Gesetzgeber wird sich demnächst erneut mit diesem Pfusch des ursprünglichen Gesetzes beschäftigen müssen. Das Gericht hat jetzt die Möglichkeit, der Politik Hinweise zu geben“, erläutert Kleinlein.

Bereits im Jahr 2005 führte der BdV ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort wurde festgestellt, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven beteiligt werden müssen. Die Gewinne entstünden immerhin aus den Kundengeldern. Es gehe also um Geld, das den Versicherten gehört. „Wir haben als Verbraucherschutzorganisation einen langen Atem und gehen auch noch weiter zum Verfassungsgericht, wenn es nötig wird“, kündigt Kleinlein an.

Von: Redaktion
Quelle: Das Investment

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