Pfefferminzia: EU beschließt Provisionsdeckel in Altersvorsorgeprodukten Pepp

Hierzulande wird noch angeregt über den Sinn oder Unsinn eines gesetzlichen Provisionsdeckels in der Lebensversicherung diskutiert. Für die europäischen Altersvorsorgeprodukte Pepp ist er nun Realität. Das EU-Parlament erlaubt dort maximal ein Prozent Provision. Das werde auch Blockaden bezüglich einer Provisionsdeckelung in Deutschland lösen, heißt es. Welche Folgen das hätte, beschreiben Claus Peter Hendricks und Daniel Sander von der Managementberatung Zeb in ihrem Gastbeitrag.Europa steht unmittelbar vor der Einführung eines ersten Rentenproduktes mit einem faktischen Provisionsdeckel in Höhe von nur einem Prozent. Den Grundstein hierfür haben Europaparlament und EU-Kommission gelegt, indem sie gesetzliche Grundlagen für die Pepp („Pan European Pension Products“) verabschiedet haben.

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