Private Banking: Was passiert, sobald der Mandant verstorben ist?

sjb_blog_privatebanking_300_200_ITestamentsvollstreckung kann für Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter und Family Offices ein lukratives Geschäftsfeld sein. Einfach verdient ist das Geld aber nicht. Gerade im Klein-Klein des Tagesgeschäfts gibt es viel zu beachten.

Es ist passiert: Der Mandant ist tot. Was nun, fragt sich der Testamentsvollstrecker. Jetzt gilt: Es gibt viel zu tun. Packen wir es an. Doch womit fängt man an? Nach Eröffnung des Testaments sollte der Testamentsvollstrecker unverzüglich gegenüber dem Nachlassgericht die Annahme des Testamentsvollstreckeramts erklären. Diese sollte er sich schriftlich bestätigen lassen, und er kann diese Bestätigung als Legitimationsersatz nutzen.

...Weiterlesen im Private Banking Magazin | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

 

Siehe auch

FondsProfessionell: Nach Eignerwechsel bei LFDE: Französische Fondsmanager verschmelzen

Die französischen Investmenthäuser LBP Asset Management und La Financière de l’Échiquier (LFDE) verschmelzen miteinander. Dies teilte La Banque Postale mit, der Mehrheitseigner der beiden Häuser. Das französische Institut hatte bereits 2023 alle Anteile an LFDE übernommen und bringt diese nun in das zusammengeführte Unternehmen ein. Die vereinte Gesellschaft soll künftig unter der Marke LFDE Investment Managers firmieren.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert