Änderung der Vertragsbedingungen bei Deka Fonds

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FFB -FondsDepotbank Ihrer SJB FondsSkyline 1989 e.K.

 Wir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
Deka-ImmobilienGlobal 748361 DE0007483612
Deka-ImmobilienEuropa 980956 DE0009809566

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger. Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden. 

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.

Mit freundlichen Grüßen

FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens Deka-ImmobilienGlobal (WKN 748361)

Die in § 11 Absatz 1 (a) der Besonderen Anlagebedingungen des Deka- ImmobilienGlobal (WKN 748361) festgelegte Verwaltungsvergütung wird mit Wirkung zum 01.07.2015 geändert. Der Rahmen für die maximale Verwaltungsvergütung wird von derzeit 1,50 % p. a. auf 1,05 % p. a. gesenkt. Die Verwaltungsvergütung ist zukünftig begrenzt auf 20 % des Anlageerfolges (vor Fondskosten), beträgt aber mindestens 0,65 % p. a. und maximal 1,05 % p. a. des Fondsvermögens. Hintergrund ist die Entscheidung, die Verwaltungsvergütung zukünftig stärker in Abhängigkeit von der Wertentwicklung zu ermitteln. Die Kostenbelastung passt sich so einer schwächeren Wertentwicklung an und steigt erst bei steigender Wertentwicklung. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Abs. 3 KAGB besteht nicht. Außerdem wird der in § 10 der Besonderen Anlagebedingungen vorgesehene Rücknahmeabschlag gestrichen. Derzeit wird kein Rücknahmeabschlag erhoben. Dies soll auch in Zukunft ausgeschlossen sein. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deka.de. Den Wortlaut der geänderten Anlagebedingungen können Sie der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder dem Jahresbericht entnehmen.

Änderungen der Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens Deka-ImmobilienEuropa (WKN 980956)

Die in § 12 Absatz 1 (a) der Besonderen Anlagebedingungen des Deka-ImmobilienEuropa (WKN 980956) festgelegte Verwaltungsvergütung wird mit Wirkung zum 01.07.2015 geändert. Der Rahmen für die maximale Verwaltungsvergütung wird von derzeit 1,10 % p. a. auf 0,9 % p. a. gesenkt. Die Verwaltungsvergütung ist zukünftig begrenzt auf 20 % des Anlageerfolges (vor Fondskosten), beträgt aber mindestens 0,5 % p. a. und maximal 0,9 % p. a. des Fondsvermögens. Hintergrund ist die Entscheidung, die Verwaltungsvergütung zukünftig stärker in Abhängigkeit von der Wertentwicklung zu ermitteln. Die Kostenbelastung passt sich so einer schwächeren Wertentwicklung an und steigt erst bei steigender Wertentwicklung. Ein Rückgabe- oder Umtauschrecht gemäß § 163 Abs. 3 KAGB besteht nicht. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.deka.de. Den Wortlaut der geänderten Anlagebedingungen können Sie der entsprechenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder dem Jahresbericht entnehmen.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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