Änderung der Vertragsbedingungen bei einem DWS Fonds

ffb_300_200.jpgWir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der ertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN
DWS Performance Select 2014 A0D9TL LU0216964394

Detaillierte Informationen zu diesem Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesem Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.


Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

Wesentliche Inhalte der vorgesehenen Änderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
die folgenden Änderungen wurden für den Fonds DWS Performance Select 2014 mit Wirkung zum 1. Juli
2014 beschlossen:
Für den betreffenden Fonds galt bis zum 28.4.2014 eine festgelegte Anlagephase (Garantie). Nach dem
Auslaufen dieser Phase folgte eine Zwischenphase, in welcher die Ausgestaltung des Fonds in der
nächsten Phase beschlossen wurde. Beendet wird die Zwischenphase mit dem Inkrafttreten der
nachfolgenden Änderungen.
Änderungen des Fonds:
Namensänderung
Der Fonds DWS Performance Select 2014 wird in DWS Global Protect 80 II umbenannt.
Anlagepolitik
Die Anlagepolitik des FCP wird geändert und lautet nun wie folgt:
„Ziel der Anlagepolitik des Garantiefonds DWS Global Protect 80 II ist die Erwirtschaftung einer
Wertsteigerung in Euro.
Der Fonds kann hierzu flexibel in verzinsliche Wertpapiere, Wandelanleihen, Optionsanleihen,
Partizipations- und Genussscheine, Aktien, Aktienzertifikate, Aktienanleihen, Optionsscheine auf Aktien,
Geldmarktinstrumente, liquide Mittel und in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren oder börsengehandelten Fonds (ETF – Exchange Traded Funds) bzw. die jeweiligen
Derivate aller vorherigen Instrumente bzw. Derivate auf Indizes investieren. Sofern das Fondsvermögen
in Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren investiert wird, können insbesondere
Anteile an in- und ausländischen Aktienfonds, gemischten Wertpapierfonds, Wertpapierrentenfonds,
Fonds nach Teil I des Gesetzes vom 17. Dezember 2010, die in den internationalen Rohstoffbereich
investieren, Geldmarktfonds sowie Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur erworben werden. Diese
Investitionen erfolgen im Einklang mit Artikel 41 (e) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010. Je nach
Einschätzung der Marktlage kann das Fondsvermögen auch vollständig in einer dieser Fondskategorien
oder einer der o.g. Wertpapiere bzw. Derivate angelegt werden. Dabei wird auf eine internationale
Streuung geachtet.
Daneben darf das Fondsvermögen in alle anderen zulässigen Vermögenswerte angelegt werden. Der
Fonds folgt einer dynamischen Wertsicherungsstrategie, bei der marktabhängig zwischen einer
Wertsteigerungskomponente und einer Kapitalerhaltkomponente umgeschichtet wird. Die
Wertsteigerungskomponente besteht aus risikoreicheren Anlagen, wie z.B. Aktien- und riskanteren
Rentenfonds, Direktanlagen in oder Derivate auf risikoreichere Komponenten wie Aktien und riskantere
Rentenpapiere, die Kapitalerhaltkomponente besteht aus weniger risikoreichen Anlagen, wie z.B. weniger
risikoreichen Renten-/Geldmarktfonds bzw. Direktanlagen in oder Derivate auf weniger risikoreichen
Renten-/ Geldmarktpapieren. So wird einerseits versucht, einen Mindestwert sicherzustellen und zugleich
eine möglichst hohe Partizipation an Kurssteigerungen der internationalen Kapitalmärkte, wie bspw. den
internationalen Aktien-, Renten- und Rohstoffmärkten zu erreichen. Hierbei wird sowohl auf eine
geografische Streuung, als auch auf eine Diversifikation von Anlageklassen geachtet, wobei je nach
Markteinschätzung das Fondsvermögen auch vollständig in einer Anlageklasse angelegt werden kann.
Ziel ist, dem Anleger eine Partizipation an steigenden Märkten zu erlauben und dennoch gleichzeitig das
Verlustrisiko im Fall sinkender Märkte zu begrenzen. Die Absicherung des Mindestwertes bei paralleler
Wahrnehmung von Kursgewinnchancen wird durch Umschichtungen zwischen der
Wertsteigerungskomponente und der Kapitalerhaltkomponente je nach Marktlage vorgenommen. Dabei
wird im Allgemeinen der Anteil der Komponente erhöht, der in der jüngeren Vergangenheit die bessere
Wertentwickung aufweist. Der Fonds verfügt über einen täglichen Performance-(„Lock-In“) Mechanismus,
der 80% des höchsten Nettoinventarwerts des Fonds sichert.
Der Performance-(„Lock-In“) Mechanismus und seine Auswirkung auf den Garantiewert ist im Artikel 24
des Verwaltungsreglements – Besonderer Teil näher beschrieben. Um einen Schutz vor extremen
Verlusten der risikoreicheren Komponenten innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes, in dem es der
Gesellschaft nicht möglich ist, entsprechende Gegengeschäfte zu tätigen, zu gewährleisten, legt der
Fonds auch regelmäßig in derivative Instrumente an, die in einem solchen Verlustfall die Wertverluste ab
einer gewissen Grenze kompensieren.
Die Wertsicherungsstrategie beinhaltet gewisse Risiken, auf die aufmerksam gemacht wird: Der Ertrag
des Fonds unterliegt generell dem Risiko einer negativen Wertentwicklung der im Fonds enthaltenen
Finanzinstrumente sowie deren Volatilität. Bestimmte Marktbedingungen, wie z.B. ein niedriges
Zinsniveau, systembedingte Verzögerungen des Umschichtungsmechanismus sowie
schwankungsintensive Märkte mit daraus folgenden Fehlsignalen der Wertsicherungsstrategie können
die Flexibilität der beschriebenen Anlagestrategie dauerhaft beeinträchtigen und die
Anteilwertentwicklung negativ beeinflussen. Im Extremfall kann die Anlagestrategie an künftigen
Kapitalmarktsteigerungen nur noch unterproportional oder überhaupt nicht mehr partizipieren. Im letzten
Fall ist der Fonds zu 100% in die Kapitalerhaltkomponente investiert, deren Wert in der Regel dem
Garantiebetrag entsprechen wird.”
Anlagegrenzen
Mit der geänderten Anlagepolitik ändern sich für den Fonds auch die Anlagegrenzen. Sie lauten zukünftig
wie folgt:
„In Abweichung von Artikel 4 Absatz B. i) des Verwaltungsreglements – Allgemeiner Teil gilt Folgendes:
Das Fondsvermögen kann Anteile anderer Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere
und/oder Organismen für gemeinsame Anlagen im Sinne von Absatz A. e) erwerben, wenn nicht mehr als
20% des Netto-Fondsvermögens in ein und denselben Organismus für gemeinsame Anlagen in
Wertpapiere und/oder Organismus für gemeinsame Anlagen angelegt werden.
Dabei ist jeder Teilfonds eines Umbrella-Fonds wie ein eigenständiger Emittent zu betrachten,
vorausgesetzt, das Prinzip der Einzelhaftung pro Fonds findet im Hinblick auf Dritte Anwendung. Anlagen
in Anteile von anderen Organismen für gemeinsame Anlagen als Organismen für gemeinsame Anlagen
in Wertpapieren dürfen insgesamt 30% des Netto-Fondsvermögens nicht übersteigen. Bei Anlagen in
Anteile eines anderen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren und/ oder sonstigen
Organismen für gemeinsame Anlagen werden die Anlagewerte des betreffenden Organismus für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren oder sonstigen Organismen für gemeinsame Anlagen in Bezug
auf die in Absatz B a), b), c), d), e) und f) genannten Obergrenzen nicht berücksichtigt.“
Somit ist der Fonds nicht mehr dachfondsfähig.
Risikomanagement-Ansatz
Der Risikomanagement-Ansatz wird geändert und der absolute Value-at-Risk-Ansatz wird ersetzt durch
die Methode des relativen Value-at-Risk. Es wird davon ausgegangen, dass die Hebelwirkung der
eingesetzten Derivate nicht das Fünffache des Fondsvermögens übersteigt. Als hierfür herangezogenes
derivatefreies Referenzportfolio dient der MSCI World.
Rücknahmeabschlag
Der Rücknahmeabschlag von bis zu 2,5% wird gestrichen.
Ausgabeaufschlag
Der Ausgabeaufschlag wird erhöht auf bis zu 5%.
Garantie
Die Garantie des Fonds wurde angepasst und lautet wie folgt:
„Die Verwaltungsgesellschaft garantiert, dass der Anteilwert des Fonds zuzüglich etwaiger
Ausschüttungen nicht unter 80% des höchsten, ab dem 01.07.2014 erreichten Netto-Inventarwertes liegt.
Sollte der Garantiewert nicht erreicht werden, wird die Verwaltungsgesellschaft den Differenzbetrag aus
eigenen Mitteln in das Fondsvermögen einzahlen.
Der Garantiewert wird täglich ermittelt: Der Garantiewert entspricht 80% des höchsten Netto-
Inventarwertes ab dem 01.07.2014. Dadurch wird die Höhe der gegebenen Garantie auf jeweils 80% des
höchsten Netto-Inventarwertes kontinuierlich nach oben nachgezogen.
Mit dem jeweils zusätzlichen Erreichen einer weiteren „Lock-In“-Schwelle können so nacheinander
verschiedene Garantiewerte erreicht werden, an denen alle Anteilinhaber partizipieren, so dass die
Gleichbehandlung aller Anteilinhaber gewährleistet ist und der Anteilinhaber an dem höchsten erreichten
Garantiewert partizipiert.
Sofern steuerliche Änderungen innerhalb des Garantiezeitraums die Wertentwicklung des Fonds negativ
beeinflussen, ermäßigt sich die Garantie um den Betrag, den diese Differenz einschließlich entgangener
markt- und laufzeitgerechter Wiederanlage pro Anteil ausmacht.
Die aktuellen Garantiewerte werden in den Rechenschaftsberichten veröffentlicht und können bei der
Verwaltungsgesellschaft abgefragt werden.“
Die Garantie schließt die Möglichkeit der Fusion des Fonds nicht aus.
Orderannahme und Preisfeststellung
Orderannahmeschluss für Zeichnungs-, Rückgabe und Umtauschaufträge ist um 16:00 Uhr (MEZ). Die
Preisfeststellung erfolgt nach dem Prinzip des Forward Pricing.
Einführung der Möglichkeit zur Fusion
Der Fonds kann nun von der Verwaltungsgesellschaft in einen anderen Fonds eingebracht werden.
Streichung der Strukturierungsgebühr
Die Strukturierungsgebühr in Höhe von 2% bezogen auf den Anteilwert am ersten Tag der Anlagephase
2 wird nach erfolgter Entnahme ersatzlos gestrichen. Die Kostenklausel wird entsprechend angepasst.
Hinweis
Den Anteilinhabern wird empfohlen, den jeweils aktuell gültigen Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen
Anlegerinformationen anzufordern. Der jeweils gültige Verkaufsprospekt bzw. die Wesentlichen
Anlegerinformationen sowie die Jahres- und Halbjahresberichte und sonstigen Verkaufsunterlagen sind
kostenlos bei der DWS Investment S.A. und den benannten Zahlstellen erhältlich.
Bis zum 30. Juni 2014 können die Anleger des o.g. Teilfonds ihre Anteile kostenlos zurückgeben. Bitte
wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre depotführende Stelle.
Mit freundlichen Grüßen
Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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