Änderung der Vertragsbedingungen bei einem LRI Fonds

ffb_300_200.jpgWir informieren Sie als depotführende Stelle über die Änderung der Vertragsbedingungen zu folgendem Fonds:

Fondsname WKN ISIN
LBBW Bond Select T A0LGCV LU0281806322

Die detaillierten Informationen zu diesen Fonds entnehmen Sie bitte dem beigefügten dauerhaften Datenträger.
Bitte beachten Sie, dass wir diese Information auf Grund unserer Informationspflicht an die in diesen Fonds investierten Kunden versenden werden.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung

 

 

 

 

 

 

 

 

LRI Invest S.A.
9A, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. 28.101
Mitteilung an die Anteilinhaber des Fonds
LBBW Bond Select
Für den Fonds LBBW Bond Select („Fonds“) treten mit Wirkung zum 1. Juli 2014 die folgenden Änderungen in Kraft:
In der Anlagepolitik des Fonds wird die Beschreibung der Derivate redaktionell angepasst, sodass der Fonds Derivate zu Absicherungszwecken als
auch zu Investitionszwecken einsetzen kann. Ferner sind aufgrund regulatorischer Anforderungen Fondsanteile wie offene, reguliert Immobilienfonds
nicht mehr über Art. 50 Abs. 2 Bst. a) der UCITS IV Richtlinie bzw. bzw. über Art. 41 Abs. 2 a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 erwerbbar. Das
Fondsvermögen kann je nach Marktlage in andere zulässige Vermögenswerte, im Sinne des Allgemeinen Verwaltungsreglement, wie zum Beispiel
Genuss- und Partizipationsscheine, Aktien, fest- oder variabel verzinsliche Wertpapiere, in Schuldverschreibungen, Nullkuponanleihen (Zerobonds),
Optionsscheine, Wandelanleihen, Optionsanleihen, Zertifikate, sonstige zulässige Zielfonds sowie in Geldmarktinstrumente investieren. Im Weiteren
darf je nach Marktlage und im Interesse der Anteileigner das Fondsvermögen auch in Ausnahmefällen bis zu 100% in flüssige Mittel einschließlich
Sichteinlagen investiert werden.
Ferner erhält der Fonds ein modifiziertes Allgemeines Verwaltungsreglement. Das neue Allgemeine Verwaltungsreglement berücksichtigt die
gesetzlichen Anforderungen an ein richtlinienkonformes Sondervermögen nach Teil I des Gesetzes von 2010 sowie die neuen Anforderungen aus
den Leitlinien ESMA/2012/832. Dieses Allgemeine Verwaltungsreglement kann bei der LRI Invest S.A. während der üblichen Geschäftszeiten und in
dem dann gültigen Verkaufsprospekt des Fonds eingesehen werden.
Der Fonds wird keinen Gebrauch von Wertpapierleihe- und Wertpapierpensionsgeschäften machen.
Mit Inkrafttreten der Änderungen werden die nachfolgenden Gebühren modifiziert. Die derzeitige Anlageberatungsvergütung beträgt 0,90% p.a. des
durchschnittlichen Netto-Fondsvermögens. In dieser Vergütung war bis dato eine Provision für vermittelte Bestände zur Abgeltung und
Qualitätserhöhung von Vertriebs- und Beratungsleistungen enthalten. Diese soll zukünftig aus Klarstellungsgründen separat ausgewiesen werden.
Die Anlageberatungsvergütung wird mithin auf bis zu 0,40% p.a. (0,40% p.a. für ATK T / 0,00% p.a. für ATK I) des durchschnittlichen Netto-
Fondsvermögens reduziert und eine Provision für vermittelte Bestände von bis zu 0,50% p.a. (0,50% p.a. für ATK T / 0,00% p.a. für ATK I)
aufgenommen werden. Darüber hinaus wird der Fonds zukünftig bei der Verwaltungsvergütung mit einer Minimumgebühr i.H.v. 7.500€ pro Quartal
belastet.
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Juli 2014 in Kraft. Sollten Anleger mit dieser Änderung nicht einverstanden sein, so haben sie innerhalb
des Zeitraums vom 28. Mai 2014 bis zum 30. Juni 2014 das Recht, ihre jeweiligen Anteile kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft, der Depotbank/
Register- und Transferstelle zurückzugeben.
Die Rechtsdokumente des Fonds werden an die vorstehenden Änderungen angepasst. Dem Anleger wird empfohlen, sich den dann gültigen
Verkaufsprospekt Ausgabe Juli 2014 sowie die entsprechenden wesentlichen Anlegerinformationen, die alle kostenlos bei einer der nachfolgend
aufgeführten Stellen erhältlich sind, anzufordern und sich bei Zweifelsfragen an die Verwaltungsgesellschaft oder eine der nachfolgend aufgeführten
Stellen zu wenden:
· LRI Invest S.A., 9A, rue Gabriel Lippmann, L- 5365 Munsbach
· Banque LBLux S.A., 3, rue Jean Monnet , L-2180 Luxemburg
Munsbach, im Mai 2014 Die Verwaltungsgesellschaft LRI Invest S.A.

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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