Änderung der Vertragsbedingungen bei Fonds der Axxion S.A.

Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen der folgenden Fonds:

Fondsname WKN ISIN
KR Fonds – Deutsche Aktien Spezial P A0MWK9 LU0310320758
KR Fonds – Deutsche Aktien Spezial V A0YFF0 LU0470728089
KR Fonds – Deutsche Aktien Spezial A A1JJ60 LU0650635906
KR Fonds – Übernahmeziele Europa A A1402D LU1299898665

Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter.Detaillierte Informationen zu diesen Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft. Der Inhalt des Dokumentes wird von der FFB nicht geprüft.

Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.

Freundliche Grüße
Ihre FFB

MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DES
KR FONDS
Investmentgesellschaft mit variablem Kapital
R.C.S. Luxemburg B 128835
15, rue de Flaxweiler – L-6776 Grevenmacher
mit den Teilfonds
„KR FONDS – Deutsche Aktien Spezial“
LU0310320758 (P), LU0470728089 (V) und LU0650635906 (A)
„KR FONDS – Übernahmeziele Europa“
LU1299898665 (A

Wir möchten die Aktionäre hiermit über die folgenden Änderungen informieren, die am 01. Januar 2018 in Kraft treten: Der Verkaufsprospekt und die Anhänge des Verkaufsprospektes des KR FONDS (der „Fonds“) wurden überarbeitet und aktualisiert.

Die Anlagepolitiken der beiden Teilfonds werden wie folgt überarbeitet:
Zukünftig werden mindestens 51% des Wertes des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögen in Kapitalbeteiligungen angelegt.

Kapitalbeteiligungen in diesem Sinne sind

o Anteile an Kapitalgesellschaften, die zum amtlichen Handel an einer Börse zugelassen oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind;
o Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
ansässig sind und dort der Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
o Anteile an Kapitalgesellschaften, die in einem Drittstaat ansässig sind und dort einer Ertragsbesteuerung für Kapitalgesellschaften in Höhe von mindestens 15% unterliegen und nicht von ihr befreit sind;
o Anteile an anderen Investmentvermögen entweder in Höhe der bewertungstäglich veröffentlichten Quote ihres Wertes, zu der sie tatsächlich in die vorgenannten Anteile an Kapitalgesellschaften anlegen oder in Höhe der in den Anlagebedingungen des anderen Investmentvermögens festgelegten Mindestquote.

Die Anlagepolitik des Teilfonds KR FONDS – Übernahmeziele Europa wird zudem um folgende Passagen ergänzt:
Die Anlagepolitik sieht insbesondere vor, dass Aktien von Unternehmungen erworben werden, bei denen die Übernahme von 95% oder mehr des Aktienkapitals durch einen Hauptaktionär prognostiziert wird (sog. „Squeeze-out“). Hierbei werden die Minderheitsaktionäre durch ein Abfindungsangebot zwangsweise abgefunden. Durch ein gesetzlich normiertes Verfahren können anschließend etwaige Nachbesserungsansprüche der Minderheitsaktionäre gerichtlich geprüft werden. Der Verwaltungsrat beabsichtigt, diese Nachbesserungsansprüche auf der Basis der (des) letzten Börsenkurse(s) der Aktie zu bewerten, wobei ein Sicherheitsabschlag vorgenommen werden kann. Die Methodik der Bewertung wird in den periodischen Berichten des Teilfonds dargelegt.

Der gerichtlich festgestellte Nachbesserungsanspruch kann höher oder niedriger als der im Teilfonds vorgenommene Bewertungsansatz sein. Im letzteren Falle tritt eine Verminderung des Teilfondsvermögens ein. Der Verwaltungsrat strebt jedoch an, überwiegend nur solche Investments zu tätigen, die einen entsprechenden Anspruch erwarten lassen. Da die Ansprüche nicht bzw. nur sehr schwer und zu einem nicht vorhersehbaren Preis und Zeitpunkt veräußert werden können, besteht ein entsprechendes Liquiditätsrisiko. Die Bewertungsansätze der Ansprüche werden laufend auf ihre Adäquanz hin überprüft.

Aktionäre, die mit den Änderungen nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, ihre Aktien kostenlos innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag der Veröffentlichung, an den jeweiligen Teilfonds zurückzugeben. Der geänderte Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind ab sofort am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich. Luxemburg, im November 2017 / Der Verwaltungsrat

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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