Dem Verbraucherschutz sei damit nicht gedient. Denn gerade aus dem Bereich der bankenunabhängigen Vermittler würden kaum Kundenbeschwerden über Fehlverhalten von Vermittlern gemeldet, die den aufwendigen Eingriff ins Aufsichtsregime rechtfertigten.

„Wir hätten nichts dagegen, möglicherweise einen Fachbeirat einzuführen, in dem sich die Industrie- und Handelskammern mit der Bafin über bestimmte Themen verständigen könnten“, so Klein weiter. „Die gesamte  Aufsicht über 34f und 34h-Vermittler auf die Bafin zu übertragen, ist unseres Erachtens allerdings einfach teuer und macht keinen Sinn.“

Im Sinne des Verbraucherschutzes sollten besser dubiose Internetanbieter verfolgt werden, die etwa betrügerisch mit Kryptowährungen handelten. Hier seien die geforderten 40 Millionen Euro pro Jahr besser angelegt, findet man bei Votum.

Insgesamt hofft man nicht nur bei Votum, sondern auch weithin in betroffenen Vermittlerkreisen, dass die Aufsichtsübertragung für 34f- und 34h-Vermittler an die Bafin doch nicht umgesetzt wird. Die Hoffnung  ist möglicherweise nicht ganz unbegründet. Denn aus Branchenkreisen ist zu hören, dass es auch in den genannten Ministerien in dieser Frage keine einheitliche Linie gibt.