Euro Fund Research: MiFID II: Zu welchen Veranstaltungen dürfen Berater noch gehen?

teaser_logo_euro-fundresearch_300_200FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir unseren zwei Experten Dr. Christian Waigel, Rechtsanwalt und Gründer von Waigel Rechtsanwälte und Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Diesen Monat geht es um nichtmonetäre Vorteile.Der Besuch von Veranstaltungen ist aus Sicht der MiFID II insoweit relevant, als es sich um nichtmonetäre Vorteile handeln kann. Nichtmonetäre Vorteile können – neben monetären Vorteilen wie insbesondere Provisionen – als Zuwendungen bzw. Anreize zu qualifizieren sein.

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