Focus Online: BGH kippt Bank-Klausel zu Extragebühren

sjb_blog_focus_online_300_200

 SJB | Korschenbroich, 28.01.2015. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden bei falsch gebuchten Bareinzahlungen oder -auszahlungen gestärkt. Klauseln, wonach Banken auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, erklärte das Gericht für unwirksam. Ob Banken grundsätzlich Gebühren für die Ein- oder Auszahlung von Bargeld erheben dürfen, ließ der BGH offen. (Az. XI ZR 174/13)

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verbraucherschutzverband eine Raiffeisenbank auf Unterlassung verklagt, weil sie für jeden “Buchungsposten” einer Ein- oder Auszahlung in bar Gebühren in Höhe von 35 Cent erhob. Der BGH gab der Klage nun aber nur deshalb statt, weil die Bank auch Gebühren für fehlerhafte Buchungen erhoben hatte.

...Weiterlesen bei Focus Online | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

FondsProfessionell: Verpatzte WM droht: Fondsmanager rät zu Vorsicht bei US-Investments

Die Fußballweltmeisterschaft, die in wenigen Wochen in den USA, Kanada und Mexiko beginnt, dürfte zum Stresstest für Amerikas politische und organisatorische Leistungsfähigkeit werden: Sicherheitsengpässe, Verzögerungen und Investitionsrisiken häufen sich, warnt Thorsten Fischer von Moventum.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert