Welche Vorteile bietet Fonds der Status als Sondervermögen? (Teil 1)

Christian Rommelfanger und Gerd Bennewirtz - Teamleiter Handel (links) und geschäftsführender Gesellschafter (rechts) der SJB
Christian Rommelfanger und Gerd Bennewirtz – Teamleiter Handel (links) und geschäftsführender Gesellschafter (rechts) der SJB

Viele Anleger haben es schon einmal gehört, selbst wenn ihnen nicht alle Details bekannt sind: Fonds bieten die besondere Sicherheit des gesetzlich geschützten Sondervermögens. Welche Konsequenzen hat dieser Schutzmechanismus für Investoren, worin bestehen die Vorteile gegenüber anderen Anlageformen wie z.B. Tages- oder Festgeld? Nachfolgend wird nicht nur skizziert, wodurch sich ein Sondervermögen auszeichnet, sondern es wird auch der Gegensatz zur deutschen Einlagensicherung erklärt, bei der es sich um einen nicht einklagbaren Rechtsanspruch handelt. Die Gegenüberstellung des privaten Geldvermögens der Deutschen und des Volumens des Sicherungsfonds beweist warum.

In Deutschland zugelassene Investmentfonds besitzen den Status des Sondervermögens. Damit ist klar: Das Vermögen des Anlegers ist sicher, selbst dann, wenn sich die wirtschaftliche Situation der FondsGesellschaft oder der depotführenden Bank verschlechtert, diese gar Insolvenz anmelden muss. Die Aktien und Anleihen sowie sämtliche Wertpapiere des FondsVermögens sind rechtlich vollständig getrennt vom Vermögen der Bank bzw. des FondsAnbieters und gehen deshalb nicht in die Konkursmasse mit ein. Für deutsche Investmentfonds heißt dies: Anders als bei allen anderen Finanzprodukten kann hier niemals ein Totalverlust eintreten. Der Verlust des gesamten investierten Geldes ist bei Investmentfonds ausgeschlossen, denn alle in dem Fonds enthaltenen Wertpapiere müssen getrennt von anderen Vermögenswerten der Bank oder KAG verwahrt werden. Damit genießen Investmentfonds den besonderen Schutz des Gesetzes, als Sondervermögen sind sie absolut konkurssicher.

Investmentanleger sind vor dem Emittentenrisiko vollständig geschützt – dem Risiko, das vielen Investoren im Rahmen der Lehman-Pleite zum Verhängnis wurde. Denn die von der US-Investmentbank begebenen Zertifikate waren plötzlich komplett wertlos, da die Papiere dem Vermögen des insolventen Geldhauses zugeschlagen wurden. So etwas kann mit Investmentfonds als Sondervermögen nicht passieren. Investmentfonds bieten dem Privatanleger den besten Schutz, den in Deutschland eine Geldanlage haben kann. Als Sondervermögen sind sie vor dem Zugriff Dritter absolut sicher. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft das Sondervermögen nicht in die Konkursmasse eingeht, sondern eigenständig erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass das Vermögen der FondsInvestoren nicht von der wirtschaftlichen Situation der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) abhängt.

Beim Konkurs der Investmentgesellschaft geht das Recht zur Verwaltung der Sondervermögen vielmehr auf die Depotbank über. Sie hat dann den Investmentfonds abzuwickeln und den Erlös an die Anleger zu verteilen. Alternativ kann sie den Fonds mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) an eine andere Gesellschaft übertragen. Dann können Investoren ihr Investment bei einer neuen KAG und unter neuem Management weiterführen. Die Gläubiger der FondsGesellschaft und die FondsGesellschaft selbst haben hingegen keinen Zugriff auf das Sondervermögen. Folglich hängt das Vermögen der Anleger nicht von der wirtschaftlichen Situation der Investmentgesellschaft ab, es bleibt immer Eigentum der Anleger.

Im Kontrast zur Stellung als Sondervermögen ist das Prinzip der Einlagensicherung zu sehen, das keinen eigenen Rechtsanspruch verbürgt und nicht einklagbar ist. (Vgl. den Link https://einlagensicherungsfonds.de/informationen-zur-freiwilligen-einlagensicherung/schutzumfang/was-wird-geschuetzt/) Im morgen veröffentlichten zweiten Teil dieses Artikels wird aufgezeigt, weshalb in Deutschland auf Festgeldkonten oder Sparbüchern liegendes Geld weit schlechter abgesichert ist als Anlagen in Investmentfonds.

 

 

 

 

 

Siehe auch

SJB Kurzportrait.

Die SJB FondsSkyline 1989 e.K. aus Korschenbroich bietet Anlegern drei aktiv gemanagte Vermögensverwaltungsstrategien mit offenen Investmentfonds an, die allesamt nach antizyklischen Investmentprinzipien gemanagt werden: SJB Substanz, SJB Surplus und SJB Nachhaltig. Der Ansatz der Antizyklik ist dabei so einfach wie wirkungsvoll. Der Braunbär als erfahrener Jäger dient als Vorbild und zeigt das Prinzip: Er wartet …

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