Capitalinside: „Die Alte-Hasen-Regelung entfällt“

Private banking magazin: Was ändert sich ab kommendem Jahr beim Sachkundenachweis? Nero Knapp: Den Sachkundenachweis an sich gibt es ja schon, der Gesetzgeber hat ihn bereits seit 2012 für Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte vorgesehen. Diese sind schon seither verpflichtet, ihre Sachkunde gegenüber der Bafin nachzuweisen und sich dort in ein Register eintragen zu lassen. Ab 2018 wird der Nachweis nun auf zwei weitere Bereiche ausgedehnt, nämlich auf Finanzportfolioverwalter und die einfachen Vertriebsmitarbeiter. Beide müssen sich jedoch nicht in ein Register eintragen. Stattdessen muss die Sachkunde von der Geschäftsleitung überprüft und festgestellt werden.

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